Fälligkeitsmitteilung ist die Erklärung des Notars, dass alle Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung erfüllt sind. Sie schützt den Käufer, indem sichergestellt wird, dass er lastenfreies Eigentum erhalten wird, bevor er zahlen muss.
Voraussetzungen
Auflassungsvormerkung: Im Grundbuch eingetragen. Freistellungserklärung: Bank des Verkäufers hat Löschung zugesagt. Vorkaufsrechtverzicht: Gemeinde hat verzichtet oder Frist ist abgelaufen. Genehmigungen: Erforderliche behördliche Zustimmungen liegen vor.
Ablauf
Notar prüft: Alle Fälligkeitsvoraussetzungen des Vertrags. Mitteilung: An Käufer, Verkäufer und finanzierende Bank. Zahlungsfrist: Üblicherweise zwei Wochen nach Mitteilung. Nachweis: Käufer überweist auf Notaranderkonto oder direkt.
Bedeutung
Käuferschutz: Zahlung erst nach Sicherung des Eigentumserwerbs. Verkäuferschutz: Kaufpreis wird nach Fälligkeit durchsetzbar. Abwicklung: Strukturierte Kaufabwicklung durch notarielle Kontrolle.
Siehe auch: Notar , Auflassungsvormerkung , Kaufvertrag