Fertigstellung markiert den Zeitpunkt zu dem ein Bauwerk im Wesentlichen vertragsgemäß errichtet und nutzbar ist. Rechtlich bedeutsam für Gewährleistungsfristen Gefahrübergang Fälligkeit Restzahlungen, wird durch förmliche Abnahme dokumentiert löst wichtige vertragliche rechtliche Folgen aus, sorgfältige Abnahme sichert Rechte sowie verhindert spätere Streitigkeiten.
Abnahme und rechtliche Bedeutung
Bauliche Abnahme erfolgt durch gemeinsamen Rundgang Bauherr und ausführende Unternehmen festgestellte Mängel werden im Abnahmeprotokoll dokumentiert, nur wesentliche Mängel berechtigen zur Verweigerung der Abnahme. Abnahme ist einseitiges Rechtsgeschäft Bauherr erklärt Werk als vertragsgemäß auch stillschweigende Abnahme durch Ingebrauchnahme möglich, förmliche Abnahme mit Protokoll dringend empfohlen sowie Sachverständige zur Abnahme hinzuziehen.
Gewährleistung nach Abnahme
Mit Fertigstellung und Abnahme beginnen Gewährleistungsfristen üblicherweise fünf Jahre für Bauwerke zwei Jahre für bewegliche Sachen, während dieser Zeit haftet Unternehmer für Mängel auch versteckte. Im Protokoll dokumentierte Mängel müssen beseitigt werden vor Schlussrechnung Betrag als Sicherheit einbehalten, Sachverständige erkennen alle Mängel sowie korrekte Dokumentation wichtig für Durchsetzung.
Behördliche Abnahmen
Neben vertraglicher Abnahme oft behördliche Abnahmen erforderlich Bauaufsicht prüft Übereinstimmung mit Baugenehmigung weitere Prüfungen Brandschutz Standsicherheit Aufzugsanlagen Abwasseranlagen, erst nach allen erforderlichen Abnahmen rechtmäßige Nutzung. Fehlende behördliche Abnahmen führen zu Nutzungsuntersagung Haftungsrisiken, bei Verkauf alle Abnahmen nachweisen erforderlich sowie fehlende Abnahmen mindern Wert erschweren Finanzierung.
Zahlungsregelung und Einbehalt
Mit Abnahme wird Schlusszahlung fällig jedoch Beträge einbehalten bis dokumentierte Mängel beseitigt Höhe entspricht geschätzten Mängelbeseitigungskosten, nach erfolgreicher Nachbesserung und erneuter Abnahme Einbehalt freigeben. Vorzeitige vollständige Zahlung gefährdet Ansprüche Unternehmer könnten Mängel ignorieren, diszipliniertes Zahlungsverhalten entsprechend Leistungsstand sowie professionelle Baubegleitung schützt vor übereilten Zahlungen.
Fertigstellung bei Bauträger
Bei Bauträgerprojekten Fertigstellung nach Zahlungsplan MaBV Abnahme an letzte Ratenzahlung gekoppelt, vor Schlusszahlung gründlich abnehmen Mängel dokumentieren Notare überwachen Zahlungsabwicklung. Abnahme nicht überstürzt trotz Druck vom Bauträger unabhängige Baubegleitung Sachverständiger sichert Qualität schützt vor übersehenen Mängeln sowie professionelle Beratung bei Neubauerwerb unverzichtbar.
Siehe auch: Errichtung des Bauwerkes , Abnahme , Gewährleistung