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Immobilien-ABC

Fertigstellungsgarantie

Absicherung gegen Insolvenz des Bauträgers oder Bauunternehmers

Fertigstellungsgarantie ist eine Sicherheit die gewährleistet dass ein Bauvorhaben auch bei Insolvenz oder Vertragsbruch des Bauträgers fertiggestellt wird. Schützt vor Verlust bereits geleisteter Zahlungen ermöglicht Fertigstellung durch Ersatzunternehmer, bei Bauträgerverträgen nach MaBV gesetzlich vorgeschrieben sowie Bankbürgschaft oder Versicherung als übliche Formen.

Arten der Absicherung

Bankbürgschaft Verpflichtung der Bank bei Nichterfüllung einzuspringen selbstschuldnerisch ohne Einrede der Vorausklage Kosten 1 bis 3 Prozent der Bürgschaftssumme jährlich häufigste Form, Fertigstellungsversicherung Einmalprämie 0,5 bis 1,5 Prozent der Bausumme deckt Mehrkosten bei Fertigstellung durch Dritten. Globalbürgschaft nach MaBV bei Bauträgern Pflicht sichert alle Vorauszahlungen ab Freigabe nach Baufortschritt sowie Alternative zur Zahlung nach Baufortschritt ohne Bürgschaft.

Gesetzliche Grundlagen

MaBV regelt Bauträgergeschäfte zum Käuferschutz Paragraph 3 Sicherheitsleistung vor Vorauszahlungen Paragraph 7 Zahlungsplan nach Baufortschritt Verstoß ist Ordnungswidrigkeit, BGB Paragraph 650m gibt Verbrauchern Anspruch auf Sicherheit 5 Prozent. Umfang Absicherung Vertragserfüllungsbürgschaft sichert Fertigstellung Mehrkosten Ersatzunternehmer meist 10 bis 20 Prozent, Gewährleistungsbürgschaft nach Fertigstellung 5 Jahre Laufzeit sowie Höhe meist 5 Prozent der Bausumme.

Ablauf im Schadensfall

Insolvenz Bauunternehmer Anzeige beim Bürgen Nachweis Nichterfüllung Prüfung Baustand Auszahlung oder Fertigstellung durch Dritten Dauer 4 bis 12 Wochen, Bürge beauftragt Ersatzunternehmer oder zahlt Mehrkosten bis Bürgschaftssumme. Rückzahlung bei Globalbürgschaft Vorauszahlungen werden erstattet Bauherr kann frei über Mittel verfügen neuen Bauträger beauftragen sowie schnelle Liquidität für Weiterführung.

Absicherung bei Bauträgervertrag

Notariell beurkundeter Vertrag Pflicht Bauträger muss Sicherheit nach MaBV stellen Zahlungsplan maximal 7 Raten nach Baufortschritt keine Zahlung vor Sicherheit und Baubeginn, Baufortschrittskontrolle vor jeder Zahlung unabhängiger Sachverständiger empfohlen. Niemals mehr zahlen als gebaut Bautenstandsberichte als Nachweis Mängeldokumentation für Gewährleistung sowie im Zweifel Zahlung zurückhalten.

Risiken ohne Absicherung

Insolvenz Bauträger Verlust aller Vorauszahlungen möglich Rohbau ohne Geld für Fertigstellung Käufer wird Gläubiger mit Minimalquote finanzieller Totalverlust, bei 80 Prozent bezahlt 50 Prozent Baustand 150000 Euro Verlust möglich. Tipps vor Vertragsschluss Bonität prüfen Referenzen ansehen, im Vertrag Sicherheiten eindeutig vereinbaren Zahlungsplan streng einhalten sowie unabhängige Baubegleitung beauftragen.

Siehe auch: Bauträger , MaBV , Gewährleistung

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