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Immobilien-ABC

Finanzamt

Behörde für Festsetzung und Erhebung von Steuern

Finanzamt ist die Behörde zur Festsetzung und Erhebung von Steuern auf Bundes- und Landesebene. Zuständig für Einkommensteuer Körperschaftsteuer Umsatzsteuer Gewerbesteuer Grundsteuer, verwaltet Steuernummern Steuer-IDs Steuererklärungen, Prüfung Steuerbescheide Festsetzung Steuerschuld Vollstreckung bei Nichtzahlung sowie Betriebsprüfung und Ansprechpartner für Steuerpflichtige.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Steuerfestsetzung Prüfung Steuererklärung Berechnung Steuerschuld Erstattung Erstellung Steuerbescheid verbindlich Verjährung 4 Jahre, Steuererhebung Einzug Steuern Vorauszahlungen Mahnverfahren bei Nichtzahlung Säumniszuschlag 1 Prozent monatlich. Betriebsprüfung Außenprüfung Unternehmen Buchhaltung Belege Prüfungsanordnung schriftlich 4 Wochen Vorlauf Nachforderung Erstattung, Beratung telefonisch persönlich schriftlich sowie verbindliche Auskunft gegen Gebühr möglich.

Örtliche Zuständigkeit

Wohnsitzfinanzamt Privatperson nach Hauptwohnsitz für Einkommensteuer Lohnsteuer Erbschaftsteuer bei Umzug automatischer Wechsel, Betriebsfinanzamt Unternehmen nach Geschäftssitz für Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Umsatzsteuer. Sonderzuständigkeiten Erbschaftsteuer letzter Wohnsitz Verstorbener Grundsteuer Gemeinde Grundstückslage Grunderwerbsteuer Kaufvertragsort sowie zentrale Großbetriebsprüfung für Konzerne.

Steuererklärung und Fristen

Abgabepflicht Arbeitnehmer bei Nebeneinkünften über 410 Euro Selbstständige Freiberufler immer Rentner bei Einkünften über Grundfreibetrag, Fristen 31. Juli ohne Steuerberater 28. Februar übernächstes Jahr mit Berater Verspätungszuschlag 25 Euro monatlich. ELSTER elektronische Abgabe Pflicht Unternehmen Arbeitnehmer freiwillig vorausgefüllte Erklärung schnellere Bearbeitung 6 bis 8 Wochen sowie Belege 10 Jahre aufbewahren.

Steuerbescheid und Rechtsmittel

Steuerbescheid Festsetzung Steuerschuld Berechnung Fälligkeit Rechtsbehelfsbelehrung vorläufige Festsetzung bei ungeklärter Rechtsfrage, Einspruch binnen 1 Monat schriftlich Begründung erforderlich aufschiebende Wirkung Finanzamt prüft. Einspruchsentscheidung endgültig dann Klage Finanzgericht binnen 1 Monat Anwalt Steuerberater empfohlen, Vollziehungsaussetzung bei Erfolgsaussicht Zinsen 0,5 Prozent monatlich sowie Erstattungszinsen ebenso.

Vollstreckung und Hilfe

Mahnung Säumniszuschlag Kontopfändung häufigste Maßnahme PfÜB an Bank Konto gesperrt Pfändungsschutzkonto 1410 Euro geschützt, Lohnpfändung Arbeitgeber pfändbaren Teil abführen, Immobilienpfändung Zwangshypothek Zwangsversteigerung letztes Mittel. Stundung Ratenzahlung bei Härtefällen möglich Antrag Nachweis Einnahmen Ausgaben Zinsen 0,5 Prozent, Erlass Ermessensentscheidung kein Rechtsanspruch sowie Steuerberater bei Problemen hinzuziehen.

Siehe auch: Steuern , Grundsteuer , Grunderwerbsteuer

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