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Immobilien-ABC

Flächennutzungsplan (FNP)

Vorbereitender Bauleitplan einer Gemeinde zur Darstellung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des gesamten Gemeindegebiets

Flächennutzungsplan bezeichnet den vorbereitenden Bauleitplan einer Gemeinde der die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen darstellt und die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen bildet. FNP als gebräuchliche Abkürzung in der Planungspraxis, vorbereitender Bauleitplan ohne unmittelbare rechtliche Bindung für Bürger, Darstellung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung, Flächenarten Wohnbauflächen Gewerbeflächen Grünflächen Verkehrsflächen, Entwicklungsgebot Bebauungsplan muss aus FNP entwickelt sein, Änderung des FNP bei abweichender Planung erforderlich, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden bei Aufstellung, Geltungsdauer langfristig 15 bis 20 Jahre Planungshorizont, Fortschreibung bei geänderten Rahmenbedingungen sowie wichtiges Instrument der kommunalen Entwicklungssteuerung.

Rechtliche Grundlagen

Baugesetzbuch BauGB als gesetzliche Grundlage, §§ 5 bis 7 BauGB regeln Inhalt und Verfahren, vorbereitender Bauleitplan gemäß § 1 Abs. 2 BauGB, Aufstellung durch die Gemeinde in eigener Verantwortung, Planungshoheit der Kommune als kommunales Selbstverwaltungsrecht, Anpassungspflicht an Ziele der Raumordnung Landesentwicklungsplan, Genehmigung durch höhere Verwaltungsbehörde erforderlich, Landratsamt oder Regierungspräsidium je nach Bundesland, Bekanntmachung und Auslegung im Verfahren, Normenkontrolle nicht möglich nur inzidente Prüfung sowie zweistufiges Bauleitplanverfahren FNP dann Bebauungsplan. Planungsgrundsätze bei der Aufstellung des FNP, nachhaltige städtebauliche Entwicklung als Leitbild, Innenentwicklung vor Außenentwicklung Flächensparen, soziale Durchmischung und Versorgung sicherstellen, Umweltbelange und Naturschutz berücksichtigen, Anpassung an den Klimawandel bedenken, Verkehrserschließung und Mobilität planen, Infrastruktur für Bildung Gesundheit Kultur, interkommunale Abstimmung mit Nachbargemeinden, Öffentlichkeitsbeteiligung für demokratische Legitimation sowie Abwägung aller Belange Grundlage der Planung.

Darstellungen im Flächennutzungsplan

Bauflächen als Darstellung für bauliche Nutzung, Wohnbauflächen W für Wohnzwecke verschiedener Dichte, gemischte Bauflächen M für Wohnen und verträgliches Gewerbe, gewerbliche Bauflächen G für Industrie und Gewerbe, Sonderbauflächen S für besondere Nutzungen Einkauf Freizeit, Bauflächendarstellung ohne genaue Festsetzung nur Grundzüge, Konkretisierung erfolgt erst im Bebauungsplan, Umfang der Bauflächen zeigt Entwicklungspotenzial, Neuausweisung von Bauflächen bei Bedarf durch FNP-Änderung sowie Baulandpotenzial für Immobilienentwicklung relevant. Grün- und Freiflächen als Gegenpol zur Bebauung, Grünflächen für Parkanlagen Sportplätze Friedhöfe Kleingärten, Wald als Schutz- oder Wirtschaftswald dargestellt, landwirtschaftliche Flächen außerhalb der Siedlung, Wasserflächen Seen Flüsse Überschwemmungsgebiete, ökologische Ausgleichsflächen für Naturschutz, Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete nachrichtlich, Freiraumverbund für Erholung und Biotopvernetzung, Trennung von Siedlung und Freiraum erkennbar sowie Freiraum als wichtige Qualität für Lebensumfeld.

Verkehrsflächen und Infrastruktur als technische Grundlagen, überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen, Bahnlinien und Bahnhöfe Haltepunkte, Flugplätze und Landebahnen nachrichtlich, Ver- und Entsorgungsanlagen Klärwerk Wasserwerk, Abfallbeseitigung Deponien Recyclinganlagen, Energieversorgung Kraftwerke Umspannwerke Windparks, Telekommunikation und Breitbandversorgung, Gemeinbedarfsflächen Schulen Kindergärten Krankenhäuser, Feuerwehr Rettungsdienst öffentliche Verwaltung sowie Infrastrukturplanung Grundlage für Erschließung. Weitere Darstellungen als Ergänzung der Flächennutzung, Überschwemmungsgebiete als Gefahrenhinweis, Altlastenverdachtsflächen nachrichtlich übernommen, Bodendenkmäler und Grabungsschutzgebiete, Bauverbotszonen an Straßen und Bahnlinien, Richtfunktrassen und Leitungstrassen, Abbauflächen für Rohstoffe Kies Sand Ton, Aufschüttungen und Abgrabungen, städtebauliche Sanierungsgebiete und Entwicklungsbereiche sowie umfassende Information über Gemeindegebiet.

Verfahren der Aufstellung

Aufstellungsbeschluss als formaler Beginn, Gemeinderat beschließt Aufstellung oder Änderung des FNP, Bekanntmachung des Beschlusses ortsüblich, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Darlegung der Planungsziele und Alternativen, Bürger können Anregungen und Bedenken äußern, frühzeitige Behördenbeteiligung § 4 Abs. 1 BauGB, Stellungnahmen zu berührten Belangen anfordern, Scoping der Umweltprüfung Untersuchungsrahmen festlegen sowie dialogorientierte erste Planungsphase. Planerarbeitung und formelle Beteiligung als Kernphase, Entwurf des FNP durch Planungsbüro oder Verwaltung, Umweltbericht als Teil der Begründung Pflicht, Entwurf öffentlich auslegen für einen Monat § 3 Abs. 2 BauGB, Stellungnahmen der Öffentlichkeit sammeln und auswerten, Behördenbeteiligung § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur Auslegung, Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, Abwägung aller Stellungnahmen und Belange, Planänderung bei berechtigten Einwänden möglich, erneute Auslegung bei wesentlichen Änderungen sowie demokratisches Verfahren mit Mitwirkungsmöglichkeiten.

Beschlussfassung und Genehmigung als Abschluss, Gemeinderat beschließt FNP nach Abwägung, Vorlage bei der Genehmigungsbehörde Landratsamt, Prüfung auf Rechtmäßigkeit keine Zweckmäßigkeit, Genehmigung oder Teilgenehmigung möglich, Versagungsgründe Verstöße gegen höherrangiges Recht, Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt, Wirksamkeit mit der Bekanntmachung, Einsichtnahme im Rathaus und online möglich, Rechtsbehelf nur inzident bei Bebauungsplan möglich sowie FNP als wirksamer Rahmen für Entwicklung.

Bedeutung für Grundstückseigentümer

Baurecht und Bebaubarkeit als zentrale Frage, FNP zeigt grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstücks, Wohnbaufläche als Voraussetzung für Wohnbebauung, gewerbliche Baufläche für Gewerbeansiedlung erforderlich, außerhalb der Bauflächen kein Baurecht Außenbereich, Änderung des FNP möglich bei städtebaulichem Interesse, Antrag auf FNP-Änderung bei Gemeinde möglich, Erfolg abhängig von Planungsabsichten der Gemeinde, kein Rechtsanspruch auf bestimmte Darstellung, Planungshoheit liegt bei der Kommune sowie FNP als wichtige Information vor Grundstückskauf. Wertbeeinflussung durch Flächennutzungsplanung erheblich, Bauland deutlich wertvoller als Grünland Faktor 10 bis 100, FNP-Darstellung beeinflusst Bodenrichtwerte, Änderung von Grün zu Baufläche Wertsteigerung, Änderung von Bau zu Grünfläche Wertverlust möglich, Entwicklungspotenzial aus FNP erkennbar, Spekulationsobjekt bei erwarteter Umwidmung, Erschließungsbeiträge bei Baulandausweisung fällig, steuerliche Konsequenzen bei Wertänderungen sowie strategische Bedeutung für Immobilieninvestoren.

Unterschied zum Bebauungsplan

Abstraktionsebene als wesentlicher Unterschied, FNP zeigt Grundzüge der Bodennutzung Überblick, Bebauungsplan regelt konkret parzellenscharf, FNP Maßstab 1:10000 bis 1:25000 grob, Bebauungsplan Maßstab 1:500 bis 1:1000 detailliert, FNP stellt dar beschreibend unverbindlich für Bürger, Bebauungsplan setzt fest rechtsverbindlich, FNP für gesamtes Gemeindegebiet flächendeckend, Bebauungsplan für Teilbereiche Geltungsbereich definiert, FNP bereitet vor Bebauungsplan konkretisiert sowie aufeinander aufbauendes zweistufiges System. Rechtswirkung als praktisch wichtiger Unterschied, FNP bindet nur die Gemeinde selbst interne Wirkung, Bebauungsplan bindet jeden Grundstückseigentümer externe Wirkung, Baugenehmigung nicht direkt aus FNP ableitbar, Bebauungsplan als Grundlage für Baugenehmigung, FNP kann nicht eingeklagt werden von Bürgern, Bebauungsplan normenkontrollfähig Klage möglich, Schadensersatz bei FNP-Änderung grundsätzlich nicht, Entschädigung bei Bebauungsplan-Aufhebung möglich sowie FNP als Planungsrahmen Bebauungsplan als Rechtsgrundlage.

Änderung des Flächennutzungsplans

Anlässe für FNP-Änderung in der Planungspraxis, Neuausweisung von Wohnbauflächen bei Bedarf, Gewerbegebiete für wirtschaftliche Entwicklung, Infrastrukturprojekte Umgehungsstraße Windpark, Naturschutzflächen oder Ausgleichsflächen, Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen, demografischer Wandel verändert Bedarf, Energiewende erfordert neue Flächen, Fehlerkorrektur bei rechtswidriger Darstellung, interkommunale Kooperation Gebietsänderungen sowie Planung muss aktuell und bedarfsgerecht sein. Verfahren der Änderung analog zur Neuaufstellung, Änderungsbeschluss durch Gemeinderat, Beteiligung Öffentlichkeit und Behörden erforderlich, Umweltprüfung für den Änderungsbereich, vereinfachtes Verfahren § 13 BauGB möglich wenn Grundzüge nicht berührt, Parallelverfahren FNP-Änderung und Bebauungsplan zusammen, Vorlaufzeit mehrere Monate bis Jahre, Genehmigung durch höhere Verwaltungsbehörde, Bekanntmachung und Wirksamkeit wie bei Neuaufstellung sowie aufwendiges Verfahren auch bei kleinen Änderungen.

Praktische Hinweise

Einsichtnahme in den Flächennutzungsplan jederzeit möglich, Rathaus oder Bauamt der Gemeinde zuständig, Online-Portale viele Gemeinden stellen FNP digital bereit, Geoportale der Länder mit Planungsübersichten, Auskunft zur Darstellung eines Grundstücks telefonisch, Bebaubarkeit aus FNP allein nicht ableitbar, Bebauungsplan und Bauvoranfrage für Rechtssicherheit, Planungsstand bei Kaufentscheidung prüfen, geplante FNP-Änderungen bei Gemeinde erfragen sowie Information als Grundlage für Entscheidungen. Vor dem Grundstückskauf als Prüfungsschritte, FNP-Darstellung des Grundstücks ermitteln, Baufläche oder Freifläche als Grundinformation, Bebauungsplan vorhanden oder geplant anfragen, bei Außenbereichsgrundstück Baurecht kritisch prüfen, Entwicklungsabsichten der Gemeinde erfragen, Nutzungsmöglichkeiten realistisch einschätzen, Erschließung und Infrastruktur im Umfeld, Preiswürdigkeit im Verhältnis zur Nutzbarkeit, Bauvoranfrage bei Unsicherheit stellen sowie fundierte Kaufentscheidung durch Information.

Siehe auch: Bebauungsplan , Baurecht , Baugenehmigung

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