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Immobilien-ABC

HOAI

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure als Regelwerk für die Vergütung von Planungsleistungen

Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) gab bis 2019 verbindliche Honorarsätze für Planungsleistungen vor und dient seitdem als Orientierungsrahmen. Systematische Gliederung in Leistungsphasen von Grundlagenermittlung bis Objektbetreuung, Definition von Honorarzonen zur Berücksichtigung unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade, Berechnung auf Basis der anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens, Leistungsbilder für Gebäudeplanung Freianlagen und technische Ausrüstung, freie Honorarvereinbarung seit EuGH-Urteil 2019 möglich, HOAI strukturiert weiterhin Planungsprozesse und schafft Transparenz.

Rechtliche Entwicklung

Erstfassung 1977 als verbindliche Preisvorschrift zur Sicherung der Planungsqualität, regelmäßige Novellierungen zur Anpassung an Entwicklungen, HOAI 2013 als letzte große Novelle. Europäischer Gerichtshof erklärte 2019 verbindliche Honorarsätze für unionsrechtswidrig, seit 2021 Honorarsätze nur noch als Orientierungswerte, freie Vereinbarung auch unter den bisherigen Sätzen möglich, viele Auftraggeber orientieren sich weiterhin an HOAI-Sätzen sowie Textform als Mindestanforderung für Honorarvereinbarung.

Leistungsphasen 1-4

LPH 1 Grundlagenermittlung etwa 2 Prozent mit Klärung der Aufgabenstellung und Bestandsaufnahme. LPH 2 Vorplanung etwa 7 Prozent mit Planungskonzept und Kostenschätzung, Untersuchung alternativer Lösungen. LPH 3 Entwurfsplanung etwa 15 Prozent mit Durcharbeiten des Konzepts, Entwurfszeichnungen im Maßstab 1:100, Kostenberechnung. LPH 4 Genehmigungsplanung etwa 3 Prozent mit Erarbeiten der Unterlagen für Bauantrag sowie Verhandlungen mit Behörden.

Leistungsphasen 5-9

LPH 5 Ausführungsplanung etwa 25 Prozent als höchster Einzelanteil mit Detailzeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1. LPH 6 Vorbereitung der Vergabe etwa 10 Prozent mit Leistungsverzeichnissen und Kostenvoranschlag. LPH 7 Mitwirkung bei Vergabe etwa 4 Prozent mit Angebotseinholung und Preisspiegel. LPH 8 Objektüberwachung etwa 32 Prozent mit Bauüberwachung Koordination Terminplan und Kostenfeststellung. LPH 9 Objektbetreuung etwa 2 Prozent über die Gewährleistungsfrist sowie besondere Leistungen separat vereinbar.

Honorarermittlung

Anrechenbare Kosten als Basis entsprechen weitgehend Baukosten nach DIN 276, Kostengruppen 300 und 400 als Hauptbestandteile, mitzuverarbeitende Bausubstanz bei Umbauten erhöht anrechenbare Kosten. Fünf Honorarzonen von I sehr geringe bis V sehr hohe Anforderungen, Einordnung nach objektiven Kriterien, einfache Bauten in I und II, durchschnittliche Wohngebäude in III, anspruchsvolle Bauten in IV sowie Honorarzone bestimmt zusammen mit Kosten das Honorar.

Vertragsgestaltung

Schriftliche Fixierung der Vereinbarungen dringend empfohlen, Definition des Leistungsumfangs durch HOAI-Leistungsphasen, Festlegung der Honorarhöhe mit Bezug auf Orientierungswerte, Zahlungsplan nach Leistungsfortschritt, Regelungen zu Haftung und Berufshaftpflichtversicherung. Vergleich mehrerer Angebote mit gleichem Leistungsumfang, Prüfung von Qualifikation und Referenzen, kritische Prüfung von Dumping-Angeboten wegen Qualitätsrisiken sowie partnerschaftliche Zusammenarbeit als Basis für erfolgreiche Projekte.

Siehe auch: Architekt , Baugenehmigung , Baukosten

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