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Immobilien-ABC

Hochhaus

Gebäude mit einer Höhe von mehr als 22 Metern

Hochhaus ist nach den meisten Landesbauordnungen ein Gebäude, bei dem der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt. Für Hochhäuser gelten erhöhte Anforderungen an Brandschutz, Statik und Erschließung.

Baurechtliche Anforderungen

Brandschutz: Besondere Anforderungen an Rettungswege. Aufzug: Pflicht für Personenaufzüge. Sprinkleranlage: In vielen Bundesländern vorgeschrieben. Feuerwehraufzug: Für Feuerwehreinsatz erforderlich. Brandmeldeanlage: Automatische Detektion und Alarmierung.

Besonderheiten

Statik: Komplexe Tragwerksplanung erforderlich. Erschließung: Mehrere Aufzüge für Effizienz. Windlast: Besondere Berücksichtigung in der Planung. Fluchtweg: Sichere Treppenhäuser mit Rauchschutz.

Bewohneraspekte

Hausgeld: Oft höher durch technische Anforderungen. Wartung: Aufzüge, Brandschutz verursachen laufende Kosten. Versicherung: Höhere Prämien möglich. Vermietbarkeit: Je nach Lage und Ausstattung unterschiedlich.

Siehe auch: Brandschutz , Baugenehmigung , Hausgeld

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