Hochhaus ist nach den meisten Landesbauordnungen ein Gebäude, bei dem der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt. Für Hochhäuser gelten erhöhte Anforderungen an Brandschutz, Statik und Erschließung.
Baurechtliche Anforderungen
Brandschutz: Besondere Anforderungen an Rettungswege. Aufzug: Pflicht für Personenaufzüge. Sprinkleranlage: In vielen Bundesländern vorgeschrieben. Feuerwehraufzug: Für Feuerwehreinsatz erforderlich. Brandmeldeanlage: Automatische Detektion und Alarmierung.
Besonderheiten
Statik: Komplexe Tragwerksplanung erforderlich. Erschließung: Mehrere Aufzüge für Effizienz. Windlast: Besondere Berücksichtigung in der Planung. Fluchtweg: Sichere Treppenhäuser mit Rauchschutz.
Bewohneraspekte
Hausgeld: Oft höher durch technische Anforderungen. Wartung: Aufzüge, Brandschutz verursachen laufende Kosten. Versicherung: Höhere Prämien möglich. Vermietbarkeit: Je nach Lage und Ausstattung unterschiedlich.
Siehe auch: Brandschutz , Baugenehmigung , Hausgeld