Mindestlohnregelung Bau bezeichnet die branchenspezifischen Mindestlohnvorschriften für das Baugewerbe, die über den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn hinausgehen und durch allgemeinverbindliche Tarifverträge für alle Baubetriebe gelten. Beeinflusst Lohnkosten und damit Baukosten, muss bei öffentlichen Vergaben nachgewiesen werden, Verstöße führen zu Sanktionen.
Rechtliche Grundlagen
Arbeitnehmer-Entsendegesetz AEntG ermöglicht branchenspezifische Mindestlöhne, Tarifvertrag Mindestlohn Bau für allgemeinverbindlich erklärt, gilt bundesweit für alle Baubetriebe einschließlich ausländischer bei Arbeit in Deutschland. Geltungsbereich umfasst Hoch- und Tiefbau, Straßenbau, Abbrucharbeiten, Gerüstbau.
Lohngruppen
Mindestlohn 1 für einfache Bau- und Montagetätigkeiten, Werker und Maschinenwerker. Mindestlohn 2 für Fachwerker mit Berufserfahrung und besonderen Fertigkeiten. Seit 2024 bundesweit einheitliche Sätze, frühere Ost-West-Unterschiede abgebaut. Aktuelle Werte bei SOKA-BAU oder Gewerkschaft, regelmäßige Anpassungen.
Auswirkungen auf Baukosten
Lohnkostenanteil im Baugewerbe etwa 30 bis 40 Prozent, Mindestlohnerhöhungen schlagen direkt durch. Bei laufenden Verträgen Klauseln zur Lohnkostenentwicklung oder Nachtragsverhandlungen, bei Festpreisverträgen Risiko beim Unternehmer. Wettbewerbsgleichheit da Mindestlohn für alle gilt und Lohndumping eingeschränkt wird.
Pflichten und Kontrolle
Dokumentationspflichten zur Arbeitszeitaufzeichnung aller Beschäftigten, Aufbewahrung zwei Jahre, Vorlage bei Kontrollen durch Zoll. Ausländische Unternehmen mit Meldepflicht vor Arbeitsbeginn. Bei öffentlichen Aufträgen Verpflichtungserklärung zur Einhaltung auch für Nachunternehmer. Auftraggeberhaftung nach §14 AEntG für Mindestlohn der Nachunternehmer.
Sanktionen und Praxis
Bußgelder bei Verstößen bis zu 500000 Euro, auch für Auftraggeber bei Beauftragung von Verstößern, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen möglich. Kontrollen durch Finanzkontrolle Schwarzarbeit FKS beim Zoll mit Baustellenkontrollen. Für Bauherren auf Plausibilität der Preise achten, Verpflichtungserklärungen einholen, Haftungsrisiken minimieren.
Siehe auch: Baukosten , Vergabe , Nachunternehmer