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Immobilien-ABC

Mietvertrag

Rechtlich bindender Vertrag über entgeltliche Überlassung von Wohnraum oder Gewerbe gegen regelmäßige Mietzahlung

Mietvertrag bezeichnet einen Vertrag zwischen Vermieter und Mieter über die Überlassung von Räumlichkeiten gegen Miete. Regelt Vertragsparteien, Mietobjekt mit Beschreibung, Mietpreis Kaltmiete Nebenkosten, Mietdauer unbefristet oder befristet, Nutzungszweck Wohnen oder Gewerbe. Schriftlich empfohlen, mündlich möglich aber riskant.

Vertragsbestandteile

Vertragsparteien: Vermieter Name Anschrift, alle Mieter aufführen. Mietobjekt: Anschrift Etage Lage, Größe Quadratmeter, Zimmeranzahl, Ausstattung mitvermietet, Keller Garage Stellplatz. Miethöhe: Kaltmiete ohne Betriebskosten, Nebenkosten Vorauszahlung, Warmmiete gesamt. Alternativen: Staffelmiete automatische Erhöhung, Indexmiete an Verbraucherpreisindex gekoppelt.

Mietdauer

Unbefristeter Mietvertrag Standardfall: kein Enddatum, Kündigung zur Beendigung, Mieter 3 Monate Frist, Vermieter 3 bis 9 Monate je Mietdauer, Kündigungsschutz Mieter stark. Zeitmietvertrag nur mit Grund nach §575 BGB: Eigennutzung oder Umbau geplant, Dauer 1 bis 5 Jahre, endet automatisch. Mindestmietzeit 1 bis 2 Jahre keine Kündigung beiden Seiten.

Rechte und Pflichten

Mieter Rechte: Gebrauch Wohnung vertragsgemäß, Mängelbeseitigung durch Vermieter, Mietminderung bei Mängeln, Kündigungsschutz. Mieter Pflichten: Mietzahlung pünktlich, Pflegepflicht, Anzeigepflicht Mängel, Hausordnung einhalten, Rückgabe besenrein. Vermieter Pflichten: Überlassung vertragsgemäß, Instandhaltung Reparatur, Nebenkostenabrechnung 12 Monate, Kaution verzinst zurückzahlen.

Kündigung und Kaution

Ordentliche Kündigung Mieter: 3 Monate schriftlich ohne Grund. Vermieter: 3 bis 9 Monate mit berechtigtem Interesse Eigenbedarf. Außerordentlich fristlos: Zahlungsverzug 2 Monate, schwere Vertragsverletzung. Kaution: maximal 3 Monatsmieten kalt, Zahlung in Raten erlaubt, Rückgabe nach Auszug 3 bis 6 Monate verzinst.

Besondere Mietverträge

Gewerbemietvertrag: weniger Mieterschutz, längere Laufzeiten 5 bis 10 Jahre, Vertragsfreiheit groß. Untermietvertrag: Hauptmieter vermietet Teil, Erlaubnis Vermieter erforderlich, WG-Zimmer typisch. Möblierter Mietvertrag: Möbel mitvermietet Aufpreis, Kündigungsfrist 2 Wochen, 20 bis 50 Prozent teurer.

Siehe auch: Mietkaution , Kündigung , Nebenkostenabrechnung

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