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Immobilien-ABC

Baukindergeld

Staatlicher Zuschuss für Familien beim Ersterwerb von Wohneigentum von 2018 bis 2020

Baukindergeld war eine staatliche Förderung die Familien mit Kindern beim Kauf oder Bau der ersten eigenen Immobilie finanziell unterstützte durch einen Zuschuss von 12000 Euro pro Kind über 10 Jahre ausgezahlt. Für Immobilienkäufer und Familien relevant von September 2018 bis März 2021 Antragsfrist, Auszahlung 1200 Euro jährlich pro Kind nicht zurückzuzahlen, Einkommensgrenze maximal 75000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen plus 15000 Euro je weiteres Kind sowie Programm ausgelaufen Auszahlung läuft noch bis 2031.

Förderkonditionen

Förderhöhe 12000 Euro pro Kind über 10 Jahre ausgezahlt 1200 Euro jährlich maximale Förderung bei 5 Kindern 60000 Euro, Auszahlung durch KfW nach Einzug und Antragstellung rückwirkend bis 6 Monate nach Einzug möglich automatisch für 10 Jahre ohne weitere Anträge. Einkommensgrenzen maximal 75000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei 1 Kind plus 15000 Euro für jedes weitere Kind etwa 90000 Euro bei 2 Kindern, Berechnung nach Durchschnitt der letzten 2 Jahre vor Antrag Einkommen beider Eltern zusammen sowie Überschreitung auch nur geringfügig führte zu Ablehnung.

Voraussetzungen

Erstkauf Erwerber durfte bisher kein Wohneigentum besitzen, mindestens 1 Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebend Kindergeld Bezug erforderlich als Nachweis, Einzug innerhalb 6 Monate nach Kauf oder Fertigstellung Selbstnutzung für mindestens 10 Jahre Förderzeitraum Immobilie in Deutschland. Förderfähig waren Neubau Kauf vom Bauträger oder Selbstbau Bestandsimmobilie gebraucht von Privatperson Erwerb von Genossenschaftsanteilen mit Dauerwohnrecht sowie Eigentumswohnungen Einfamilienhäuser Reihenhäuser.

Rückzahlung und Verstöße

Selbstnutzungspflicht bei Vermietung auch nur zeitweise Verstoß mit Rückzahlungspflicht, Ausnahmen berufliche Versetzung mit Nachweis als Härtefall, Verkauf innerhalb 10 Jahre erfordert sofortige Rückzahlung bereits erhaltener Beträge anteilig. Bei Scheidung Regelung wer Immobilie behält und Förderung weiterführt, Tod eines Elternteils ändert Förderung nicht weiter ausgezahlt an Hinterbliebene, Umzug in größeres Eigenheim innerhalb 10 Jahre unschädlich sowie Härtefallregelungen bei unverschuldetem Wohnungsverlust Brand Insolvenz.

Nachfolge und Alternativen

Wohneigentumsförderung für Familien WEF ab 2023 angekündigt als Nachfolger Einkommensgrenzen niedriger bis 60000 Euro Förderung nur klimafreundlicher Neubau Effizienzhaus 40 Zuschuss bis 45000 Euro einmalig Stand 2024 noch nicht umgesetzt politische Diskussion läuft. KfW Wohneigentumsprogramm 124 als Alternative zinsgünstiges Darlehen bis 100000 Euro Laufzeit bis 35 Jahre für Kauf oder Bau selbstgenutzter Immobilien keine Einkommensgrenze kombinierbar mit anderen Förderprogrammen sowie regionale Förderprogramme Bundesländer Kommunen prüfen.

Politische Bewertung

Zielsetzung Wohneigentumsquote erhöhen Deutschland nur 46 Prozent im EU-Vergleich niedrig Familien mit Kindern Zugang zu Eigentum erleichtern Entlastung hohe Immobilienpreise, circa 300000 Familien stellten Antrag zwischen 2018 und 2021 Gesamtvolumen etwa 9,5 Milliarden Euro Fördersumme. Kritik Mitnahmeeffekt viele hätten auch ohne Förderung gekauft Preistreiber Immobilien wurden teurer durch zusätzliche Nachfrage ökologisch nicht zielführend keine Vorgaben Energieeffizienz Fokus Eigenheim statt Mietwohnungsbau sowie Baukindergeld ausgelaufen März 2021 aktuell keine Neuauflage.

Siehe auch: KfW-Förderung , Eigenheimzulage , Wohneigentumsförderung

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