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Immobilien-ABC

Pauschalvertrag

Vertrag mit festem Gesamtpreis ohne Einzelabrechnung nach Aufwand

Pauschalvertrag bezeichnet eine Vertragsform mit festem Gesamtpreis für definierte Leistung, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand. Kalkulationsrisiko liegt beim Auftragnehmer, Planungssicherheit für Auftraggeber. Anwendung bei Bauverträgen, Maklerprovisionen, Hausverwaltung.

Charakteristika

Fester Gesamtpreis ohne Aufschlüsselung nach Stunden oder Einheiten. Grundlage ist detaillierte Leistungsbeschreibung. Nachträgliche Anpassungen nur bei Leistungsänderungen auf Veranlassung des Auftraggebers. Auftragnehmer trägt Risiko bei Mehraufwand, deshalb oft 10 bis 20 Prozent Risikozuschlag.

Abgrenzung Einheitspreisvertrag

Pauschalvertrag mit festem Preis für Gesamtleistung, Mengenrisiko beim Auftragnehmer. Einheitspreisvertrag mit Preis pro Einheit, Abrechnung nach tatsächlicher Menge, Mengenrisiko beim Auftraggeber. Stundenlohnvertrag für unklaren Umfang oder Reparaturarbeiten geeignet.

Vorteile und Nachteile

Vorteile für Auftraggeber: Kalkulationssicherheit für Finanzierung, keine Überraschungen durch Mehrkosten, einfache Budgetplanung. Nachteile: Oft höherer Preis wegen Risikozuschlag, Änderungswünsche können teuer werden, detaillierte Leistungsbeschreibung essentiell.

Rechtliche Aspekte

Regelungen nach § 632 und § 649 BGB. Bei Bauverträgen VOB/B anwendbar. Nachtragsanspruch bei vom Auftraggeber veranlassten Änderungen nach § 650c BGB. Mehrvergütung muss vereinbart werden, keine Anpassung bei Mengenschwankungen innerhalb der Leistung.

Anwendungsbereiche

Bauvertrag bei schlüsselfertigen Häusern mit detaillierter Baubeschreibung. Maklerprovisionen als Festpreis statt Prozentsatz. Hausverwaltung mit monatlicher Pauschale für definierte Leistungen. Facility Management für Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst als Gesamtpaket.

Wichtige Vertragsbestandteile

Exakte Leistungsbeschreibung mit Abgrenzung, pauschaler Gesamtpreis inklusive Nebenkosten. Zahlungsmodalitäten mit Abschlägen und Schlussrechnung. Leistungstermine und Fristen, Regelungen für Nachträge, Gewährleistung und Sicherheiten.

Siehe auch: Bauvertrag , Werkvertrag , Schlüsselfertig

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