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Immobilien-ABC

Pfandrecht

Dingliches Sicherungsrecht an beweglichen Sachen oder Rechten zur Absicherung von Forderungen

Pfandrecht bezeichnet ein beschränkt dingliches Recht, das dem Gläubiger die Befugnis gibt, sich wegen einer Forderung aus dem belasteten Gegenstand durch Verwertung zu befriedigen. Akzessorisch zur gesicherten Forderung, Verwertungsrecht bei Fälligkeit, dingliche Sicherheit mit Vorrang gegenüber anderen Gläubigern.

Arten des Pfandrechts

Vertragliches Pfandrecht durch Einigung und Übergabe der Sache nach Paragraphen 1204 ff BGB für Sicherung von Darlehensforderungen. Gesetzliches Pfandrecht kraft Gesetzes: Vermieterpfandrecht nach Paragraph 562 BGB, Werkunternehmerpfandrecht nach Paragraph 647 BGB, Gastwirtpfandrecht nach Paragraph 704 BGB. Pfändungspfandrecht durch Pfändung im Wege der Zwangsvollstreckung nach Paragraphen 803 ff ZPO.

Vermieterpfandrecht

Entstehung kraft Gesetzes an eingebrachten Sachen des Mieters, sichert Mietzinsforderungen und Nebenkosten sowie Schadensersatzansprüche. Erfasst bewegliche Sachen in Mieträumen, nicht unpfändbare Sachen. Erlöschen durch Entfernung aus Mieträumen, Bezahlung der Forderungen oder Verzicht des Vermieters. Widerspruchsrecht bei ungenehmigter Entfernung.

Bestellung und Verwertung

Einigung zwischen Gläubiger und Eigentümer plus Übergabe der Pfandsache erforderlich, bei Rechten Anzeige an Drittschuldner. Verwertung bei Fälligkeit durch öffentliche Versteigerung als Regelfall, freihändiger Verkauf bei Vereinbarung möglich. Androhung und Wartefrist vor Verwertung erforderlich, Erlös zur Tilgung der Forderung.

Rechte und Pflichten

Pfandgläubiger hat Besitzrecht, Verwertungsrecht und Vorrang gegenüber anderen Gläubigern, Insolvenzfestigkeit durch Absonderungsrecht. Pflichten: Sorgfältige Verwahrung, keine unbefugte Nutzung, Rückgabe nach Tilgung. Erlöschen durch Tilgung der Forderung, Rückgabe der Sache, Verwertung oder Verzicht.

Immobilienfinanzierung

Verpfändung von Bankguthaben als zusätzliche Sicherheit neben Grundpfandrecht, Anzeige an Bank erforderlich. Verpfändung von Wertpapieren als Sicherheit mit Bewertung und Beleihungsgrenzen. Verpfändung von Lebensversicherungen für Restschuld mit Abtretung an Bank.

Praktische Tipps

Vermieter sollten Vermieterpfandrecht kennen, Verwertung nur bei erheblichem Rückstand, rechtliche Beratung vor Verwertung. Gläubiger prüfen Wert der Pfandsache, sichern sorgfältige Verwahrung, halten Verwertungsverfahren ein. Schuldner kennen unpfändbare Sachen und streben Ablösung des Pfandes an.

Siehe auch: Grundschuld , Hypothek , Sicherheiten

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