Wärmebedarfsausweis war die frühere Bezeichnung für den heutigen bedarfsorientierten Energieausweis der den rechnerischen Energiebedarf eines Gebäudes auf Basis baulicher und anlagentechnischer Eigenschaften ausweist. Für Immobilieneigentümer, Verkäufer und Käufer ist dieser Ausweistyp relevant, da er objektive Vergleichbarkeit ermöglicht, unabhängig vom Nutzerverhalten ist und bei Verkauf oder Vermietung Pflicht sein kann.
Abgrenzung zum Verbrauchsausweis
Bedarfsausweis basiert auf Gebäudeberechnung nach DIN V 18599 oder DIN V 4108 6 und 4701 10, erfasst bauliche Qualität Dämmung, Fenster, Luftdichtheit, berücksichtigt Anlagentechnik Heizung, Lüftung, Warmwasser sowie ist unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten. Verbrauchsausweis nutzt gemessenen Energieverbrauch der letzten 3 Jahre, einfacher und günstiger zu erstellen etwa 50 bis 100 Euro, stark abhängig vom Heizverhalten der Bewohner sowie nicht geeignet für objektiven Gebäudevergleich.
Pflicht zur Ausstellung
Neubau seit 2002 immer Bedarfsausweis Pflicht, Altbau Wohngebäude: mit mehr als 4 Wohneinheiten Wahlfreiheit Bedarf oder Verbrauch, mit bis zu 4 Wohneinheiten wenn Bauantrag vor 1. November 1977 nur Bedarfsausweis zulässig, Nichtwohngebäude immer Bedarfsausweis erforderlich sowie bei wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen ebenfalls Bedarfsausweis.
Inhalt und Kennwerte
Endenergiebedarf Qe in kWh pro m²a ist Energiemenge die dem Gebäude zugeführt werden muss, berücksichtigt Verluste der Anlagentechnik, bezogen auf Gebäudenutzfläche An sowie Basis für Energieeffizienzklasse A plus bis H. Primärenergiebedarf Qp berücksichtigt zusätzlich Vorkette der Energieträger, Strom hat Primärenergiefaktor 1,8, Gas 1,1, Fernwärme 0,7 je nach Erzeugung sowie Holzpellets 0,2 als erneuerbarer Energieträger.
Kosten und Gültigkeit
Bedarfsausweis für Wohngebäude kostet 300 bis 500 Euro bei Einfamilienhaus, 500 bis 800 Euro bei Mehrfamilienhaus etwa 6 bis 12 Wohneinheiten, Nichtwohngebäude 1000 bis 3000 Euro je nach Größe und Komplexität sowie Vor Ort Aufnahme optional aber empfohlen erhöht Genauigkeit. Gültigkeit beträgt 10 Jahre ab Ausstellungsdatum, bei energetischer Sanierung muss neuer Ausweis erstellt werden, bei Eigentümerwechsel bleibt alter Ausweis gültig bis Ablauf sowie Pflicht zur Vorlage bei Verkauf oder Vermietung ab erster Besichtigung.
Modernisierungsempfehlungen
Bedarfsausweis enthält mindestens eine Modernisierungsempfehlung nach Paragraph 20 GEG, konkrete Maßnahmenvorschläge etwa Dämmung, Fenstertausch, Heizungserneuerung, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nicht verpflichtend, Umsetzung für Eigentümer freiwillig sowie dient als Orientierung für sinnvolle energetische Verbesserungen.
Siehe auch: Energieausweis , Endenergiebedarf , Primärenergiebedarf