Renovierung bezeichnet die Durchführung von Schönheitsreparaturen und optischen Verbesserungen, die der Beseitigung von Abnutzungserscheinungen dienen, ohne die Bausubstanz wesentlich zu verändern. Im Unterschied zur Sanierung (Behebung von Schäden) und Modernisierung (Wertverbesserung).
Typische Arbeiten
Malerarbeiten: Streichen von Wänden, Decken, Türen, Fenstern, Heizkörpern, Tapezieren. Bodenarbeiten: Parkett schleifen, Laminat ausbessern, Teppich erneuern. Kleinreparaturen: Türgriffe, Lichtschalter, Dichtungen, Silikonfugen. Außen: Fassadenanstrich, Balkone auffrischen.
Mietrecht
Übertragung auf Mieter vertraglich möglich, starre Fristen unwirksam (BGH). Wirksam: Weiche Fristen nach Bedarf, im Allgemeinen. Unwirksam: Endrenovierungsklauseln, Quotenabgeltungsklauseln. Bei unrenoviert übernommener Wohnung besondere Regelungen.
Kosten
Malerarbeiten: 5-15 Euro pro Quadratmeter. Tapezieren: 8-20 Euro pro Quadratmeter. Parkett schleifen: 20-40 Euro pro Quadratmeter. Eigenleistung spart erheblich. Steuerlich: Vermieter als Werbungskosten, Eigennutzer 20 Prozent der Handwerkerleistung bis 1.200 Euro.
Werterhaltung
Regelmäßige Renovierung erhält Substanz und verhindert Folgeschäden. Renovierte Wohnungen vermieten schneller zu höheren Mieten. Vor Verkauf steigert Renovierung oft den Kaufpreis und beschleunigt den Verkauf.
In der WEG
Gemeinschaftseigentum: Beschluss erforderlich, Kosten nach Miteigentumsanteilen. Sondereigentum: Eigene Verantwortung ohne Zustimmung, Gemeinschaftseigentum nicht beeinträchtigen.
Siehe auch: Sanierung , Modernisierung , Instandhaltung