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Immobilien-ABC

Renovierung

Maßnahmen zur optischen Aufwertung eines Gebäudes ohne substanzielle Eingriffe in die Bausubstanz

Renovierung bezeichnet die Durchführung von Schönheitsreparaturen und optischen Verbesserungen, die der Beseitigung von Abnutzungserscheinungen dienen, ohne die Bausubstanz wesentlich zu verändern. Im Unterschied zur Sanierung (Behebung von Schäden) und Modernisierung (Wertverbesserung).

Typische Arbeiten

Malerarbeiten: Streichen von Wänden, Decken, Türen, Fenstern, Heizkörpern, Tapezieren. Bodenarbeiten: Parkett schleifen, Laminat ausbessern, Teppich erneuern. Kleinreparaturen: Türgriffe, Lichtschalter, Dichtungen, Silikonfugen. Außen: Fassadenanstrich, Balkone auffrischen.

Mietrecht

Übertragung auf Mieter vertraglich möglich, starre Fristen unwirksam (BGH). Wirksam: Weiche Fristen nach Bedarf, im Allgemeinen. Unwirksam: Endrenovierungsklauseln, Quotenabgeltungsklauseln. Bei unrenoviert übernommener Wohnung besondere Regelungen.

Kosten

Malerarbeiten: 5-15 Euro pro Quadratmeter. Tapezieren: 8-20 Euro pro Quadratmeter. Parkett schleifen: 20-40 Euro pro Quadratmeter. Eigenleistung spart erheblich. Steuerlich: Vermieter als Werbungskosten, Eigennutzer 20 Prozent der Handwerkerleistung bis 1.200 Euro.

Werterhaltung

Regelmäßige Renovierung erhält Substanz und verhindert Folgeschäden. Renovierte Wohnungen vermieten schneller zu höheren Mieten. Vor Verkauf steigert Renovierung oft den Kaufpreis und beschleunigt den Verkauf.

In der WEG

Gemeinschaftseigentum: Beschluss erforderlich, Kosten nach Miteigentumsanteilen. Sondereigentum: Eigene Verantwortung ohne Zustimmung, Gemeinschaftseigentum nicht beeinträchtigen.

Siehe auch: Sanierung , Modernisierung , Instandhaltung

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